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Teilnahmebedingungen und Reglemente

 

 

Allgemeine Bestimmungen und Sportreglement [211KB]

 

 

Zulassungsbestimmungen

Sport- und Personenwagen bis und mit Jahrgang 1978. Die Fahrzeuge müssen für den Strassenverkehr zugelassen sein. Die Organisation RAID behält sich das Recht vor, Fahrzeuge abzulehnen.

 

 

Handicap für Fahrzeuge jünger als 1978

Gemäss Ausschreibung sind am WinterRAID Fahrzeuge bis Jahrgang 1978 zugelassen. Jüngere Fahrzeuge können mit Ausnahmebewilligung am WinterRAID teilnehmen. Diese werden jedoch aus Gründen der Chancengleichheit mit älteren Fahrzeugen mit einem einmaligen Handicap von 25 Strafpunkten belegt.

 

 

Bonus

 

Ein Bonus von 25 Punkten gilt für hubraumschwächere Fahrzeuge (<1000 ccm).

 

 

Art des Wettbewerbes

Auf Strecken nach Karte oder Roadbook haben die Teilnehmer freie Fahrt innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und sind an gewisse Durchschnittsgeschwindigkeiten (nicht über 50 km/h) gebunden. Geheime Kontrollen auf der Strecke, Zeitkontrollen, diverse Regelmässigkeitsprüfungen, Schlauch- und Navigationsprüfungen, Nachtetappe, evtl. Eis- und Schneeslalom. Die Fahrer haben sich strikte an die Regeln der schweizerischen, österreichischen, deutschen und italienischen Strassenverkehrsgesetze zu halten.

 

 

Spikes

 

Sind in der Schweiz, Italien und Österreich auf sämtlichen Strassen erlaubt, ausgenommen auf den schweizerischen Autobahnen.

 


Versicherung

 

Die Eigentümer der teilnehmenden Fahrzeuge haben für Ansprüche gegenüber Dritten entsprechend den geltenden Vorschriften versichert zu sein. Versicherungen sind in jedem Fall und ausschliesslich Sache der Teilnehmer.


Haftungsausschluss

Die Organisation RAID lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen, Fahrzeughaltern sowie Dritten ab. Die Fahrer haften bei der Übertretung der gesetzlichen Verkehrsbestimmungen in der Schweiz und in Frankreich. Gerichtstand ist Basel (Schweiz). Anwendbar ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Versicherungen sind ausschliesslich Sache der Teilnehmer.


Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich allfällige Änderungen am Programm (auch wetterbedingt) oder an einzelnen Teilen der Veranstaltung vor. Dieser Entscheid kann nicht angefochten werden.

 

 

 

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