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Teilnahmebedingungen und Reglemente

 

Allgemeine Bestimmungen 2010 [48KB]

Sportreglement 2010 [38KB]

 

 

Zulassungsbestimmungen

Zugelassen sind Autos aller Kategorien und Hubraumklassen bis und mit Jahrgang 1975. Die Fahrzeuge müssen die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung erfüllen. Die Organisation RAID behält sich das Recht vor, Fahrzeuge abzulehnen.

 

Sie wählen die Kategorie (>>> Kategorien und Wertung), in der Sie fahren wollen:

 

- VETERANS (bis Baujahr 1939)

- TOURISME

- SPORT

 


Handicap für Fahrzeuge jünger als 1975

Gemäss Ausschreibung sind am RAID SUISSE-PARIS Fahrzeuge bis Jahrgang 1975 zugelassen. Jüngere Fahrzeuge können mit Ausnahmebewilligung am RAID teilnehmen. Diese werden jedoch aus Gründen der Chancengleichheit mit älteren Fahrzeugen mit einem einmaligen Handicap von 25 Strafpunkten belegt.

 

 

Art des Wettbewerbes

Auf Strecken nach Karte oder Roadbook haben die Teilnehmer freie Fahrt innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und sind an gewisse Durchschnittsgeschwindigkeiten (nicht über 50 km/h) gebunden. Geheime Kontrollen auf der Strecke, Zeitkontrollen, diverse Regelmässigkeitsprüfungen, Schlauch- und Navigationsprüfungen. Die Fahrer haben sich strikte an die Regeln der schweizerischen, deutschen und französischen Strassenverkehrsgesetze zu halten.

 


Versicherung

 

Die Eigentümer der teilnehmenden Fahrzeuge haben für Ansprüche gegenüber Dritten entsprechend den geltenden Vorschriften versichert zu sein. Versicherungen sind in jedem Fall und ausschliesslich Sache der Teilnehmer.


Haftungsausschluss

Die Organisation RAID lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen, Fahrzeughaltern sowie Dritten ab. Die Fahrer haften bei der Übertretung der gesetzlichen Verkehrsbestimmungen in der Schweiz und in Frankreich. Gerichtstand ist Basel (Schweiz). Anwendbar ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Versicherungen sind ausschliesslich Sache der Teilnehmer.


Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich allfällige Änderungen am Programm oder an einzelnen Teilen der Veranstaltung vor. Dieser Entscheid kann nicht angefochten werden.

 

 

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